Sondergepäck│ASIANA AIRLINES
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Aufgegebenes Gepäck

Deklaration von Wertgegenständen

  • Bei Verlust oder Beschädigung von aufgegebenem Gepäck übernehmen wir keine Verantwortung, die über die Beförderungsbestimmungen des Montrealer Abkommens hinausgehen.
  • Wenn Sie Sondergepäck aufgeben, können Sie eine Zusatzgebühr bezahlen, um den Betrag zu erhalten, den Sie für einen Schadensfall angegeben haben.

Berechtigung (Wertgebührsystem)

  • Der deklarierte Wert der Gegenstände muss nachweisbar sein und darf höchstens 2.500 USD betragen.

Zusatzgebühr für deklarierte Wertgegenstände

  • Pro 100 USD wird eine Zusatzgebühr von 0,50 USD berechnet.
  • Weitere Informationen erhalten Sie beim Check-in bei unseren Mitarbeitern.

Kleine Instrumente

  • Handgepäck : Musikinstrumente wie Violinen mit Gesamtabmessungen (Breite + Länge + Höhe) von unter 115 cm können mit an Bord genommen werden. (Kleine Musikinstrumente zählen auch als Freigepäck,)
  • Aufgegebenes Gepäck : Aufgrund der Beschädigungsgefahr ist der Transport von Instrumenten als aufgegebenes Gepäck ohne separate Hartschalenkoffer nicht möglich. Sie müssen den Gerätetransportvertrag abschließen, um ein Musikinstrument als aufgegebenes Gepäck zu versenden.

Große Instrumente

  • Handgepäck : Wenn Sie einen Sitz für Ihr Musikinstrument kaufen, können Sie große, teure Musikinstrumente wie Cellos und Gitarren mit einer Höhe von bis zu 155 cm mit an Bord nehmen. (Die Cellokoffer müssen kürzer als 150 cm sein.)
    Wenn Sie einen Sitz für Ihr Musikinstrument kaufen möchten, wenden Sie sich bitte an die Asiana Airlines Reservierungszentrale, um Informationen zu Reservierungen für Musikinstrumente als Handgepäck und zur Ticketausstellung zu erhalten.
  • Aufgegebenes Gepäck : Teure und große Musikinstrumente wie Cellos und Gitarren können nicht ohne einen separaten Hartschalenkoffer eingecheckt werden, um der Gefahr einer Beschädigung vorzubeugen.
    Beim Einchecken müssen Sie eine Erklärung zur Beförderung von Musikinstrumenten ausfüllen. Außerdem wird für Instrumente mit einer Größe von 159–203 cm eine Gebühr für Übergepäck erhoben.
    Sollten die Abmessungen eines großen Instruments an drei Seiten 203 cm überschreiten, ist der Transport unter Umständen nicht möglich.

* Kontrabässe, Harfen usw. und Musikinstrumente mit einer Gesamtabmessung von mehr als 203 cm können nicht mit an Bord genommen oder eingecheckt werden.

Hinweis für den Transport von Musikinstrumenten

  • Da Instrumente anfällig für Beschädigungen sind, empfehlen wir Ihnen, einen zusätzlichen Sitzplatz zu erwerben und das Instrument mit zu sich an Bord zu nehmen oder als Frachtstück aufzugeben.
  • Um das Risiko einer Beschädigung so gering wie möglich zu halten, verwenden Sie bitte stabile Kisten, und füllen Sie diese mit Füllmaterial aus.
  • Gebühren für übergepäck werden berechnet, falls die Gesamtzahl von Gepäckstücken (Instrumente und andere aufgegebene Gepäckstücke), die Größe oder das Gewicht die erlaubte Grenze für den kostenlosen Check-in überschreiten.

Verwendung

  • Lassen Sie beim Verpacken von Sportgeräten besondere Sorgfalt walten, da Form und Größe von normalem Gepäck abweichen und der Inhalt beim Transport leicht beschädigt werden kann.
  • Bitte beachten Sie, dass für Sportgeräte, die nicht in einem Hartschalenkoffer (eigens dafür vorgesehener Transportbehälter) verpackt sind, im Schadensfall kein Anspruch auf Schadensersatz besteht.
  • Bei Asiana Airlines gelten die im Folgenden aufgeführten Gepäckbestimmungen, die einen kostengünstigen Transport von Sportgeräten ermöglichen.
  • Für hier nicht aufgeführte Sportgeräte gelten dieselben Freigepäck- und übergepäckbestimmungen wie für normales Gepäck.
  • Ab dem 1. November 2020 fällt für alle Inlandsflüge eine Gepäckabfertigungsgebühr von 10,000 KRW für großes Gepäck an. Darüber hinaus entfallen zusätzliche Vorteile in Hinsicht auf Sportausrüstung.
  • Golfausrüstung
    • (1 Golftasche + 1 normales Gepäckstück) mit einem Gesamtgewicht bis zu 32 kg gelten als 1 aufgegebenes Gepäckstück.
    • (1 Golftasche + 1 normales Gepäckstück) mit einem Gesamtgewicht zwischen 32 und 45 kg gelten als 2 aufgegebene Gepäckstücke.
  • Ski-/Wasserski-Ausrüstung, Snowboarding-Ausrüstung
    • (1 Ski-/Snowboarding-Tasche + 1 normales Gepäckstück) mit einem Gesamtgewicht bis zu 32 kg gelten als 1 aufgegebenes Gepäckstück.
    • (1 Ski-/Snowboarding-Tasche + 1 normales Gepäckstück) mit einem Gesamtgewicht zwischen 32 und 45 kg gelten als 2 aufgegebene Gepäckstücke.
  • Surfbretter, Windsurfing-Ausrüstung
    • Surfbrett-Ausrüstung muss sicher in einer Surfboard-Tasche verpackt werden.
    • überschreitet Ihre Surfbrett-Tasche die Freigepäckgrenze, wird eine entsprechende übergepäckgebühr berechnet.
  • Tauchausrüstung
    • Tauchausrüstung muss sicher in einer separaten Tasche verstaut werden.
    • überschreitet die Tasche für die Tauchausrüstung die Freigepäckgrenze, wird die entsprechende übergepäckgebühr oder Gebühr bei übergewicht berechnet.
    • 1 leere Tauchflasche + 1 Tasche für Tauchausrüstung gelten als ein aufgegebenes Gepäckstück.
    • Das Ventil muss vollständig von der Tauchflasche abmontiert werden, die Flasche muss offen gelassen werden, damit deren Innenraum inspiziert werden kann, die Flasche muss vollständig entleert sein.
    • Tauchlampen dürfen nicht als aufgegebenes Gepäck transportiert werden und sind als Handgepäck mitzunehmen. Akku/Batterie müssen separat transportiert werden. Deren Transport unterliegt unseren Transportbestimmungen.
  • Fahrräder
    • Bei Fahrrädern müssen der Lenker fixiert und die Pedale demontiert werden. Fahrräder müssen in einem speziellen Hartschalenbehälter mit Stoßdämpfung verstaut werden.
    • Motorisierte Fahrräder, Motorräder, Jet-Skis oder andere motorisierte Ausrüstung darf nicht als Gepäck transportiert werden.
    • überschreitet ein Fahrrad die Freigepäckgrenze, wird die entsprechende übergepäckgebühr oder Gebühr bei übergewicht berechnet.
  • Angelausrüstung
    • (1 Angeltasche + 1 Angelkasten) gelten als 1 aufgegebenes Gepäckstück.
    • Separat verpackte Angelausrüstung (1 Angeltasche + 1 Angelkasten) gilt als separat aufgegebenes Gepäck.
    • überschreitet die Angelausrüstung die Freigepäckgrenze, wird die entsprechende übergepäckgebühr oder Gebühr bei übergewicht berechnet.
  • Hockey-/Lacrosse-Ausrüstung
    • Ein Ausrüstungstasche Gepäckstück und ein Schläger gelten als ein aufgegebenes Gepäckstück.
    • Auch wenn Sie nur einen Schläger aufgeben, gilt dieser als ein aufgegebenes Gepäckstück.
    • Ein mit einem Schläger aufgegebenes Ausrüstungstasche Gepäckstück darf 23 kg nicht überschreiten.
    • Sollte es 23 kg überschreiten, wird dies als zusätzliches Gepäck angesehen und unterliegt zusätzlichen Gepäckgebühren.
Hinweise
  • Die Beförderung ist nicht möglich, wenn die Summe der drei Abmessungen 292 cm überschreitet.
  • Wenn das gemeinsame Gewicht der Golf-, Ski- oder Snowboardausrüstung und eines regulären Gepäckstücks 23 kg überschreitet, gelten die Vorteile für Sportausrüstung nicht und es wird eine Gebühr für Übergepäck erhoben.
    Beispiel:
    7 kg Golfausrüstung + 25 kg reguläres Gepäckstück = maximal 32 kg → es fällt eine Gebühr für Übergepäck an, da das Gewicht eines einzelnen Gepäckstücks 23 kg überschreitet
    10 kg Skiausrüstung + 22 kg reguläres Gepäckstück = maximal 32 kg → Vorteile für Sportausrüstung gelten, da das Gewicht eines einzelnen Gepäckstücks nicht mehr als 23 kg beträgt
  • Bei Golf-, Ski- und Snowboardausrüstung gelten die Gewichtbestimmungen für Asiana Club Excellence-Mitglieder nicht. (Keine Duplikate)
  • Sie erhalten den Golfausrüstungsvorteil nicht, wenn Ihre Golftasche andere Gegenstände als einen Golfschläger enthält.
  • Für Golfschläger, die nicht in einer speziellen Hartschalen-Tasche verpackt sind, besteht im Schadensfall kein Anspruch auf Schadensersatz. 

Richtlinien für die Beförderung von Lithium-Batterien bei Abflug von Korea

Richtlinien für die Beförderung von Lithium-Batterien bei Abflug von Korea


Art der Batterie Batteriekapazität Zulässige Höchstlademenge
Lithium-Metall-Batterie Unter 2 g Lithium
  • Mit einer Lithium-Metall-Batterie ausgestattetes elektronisches Gerät und angemessene Anzahl an Zusatzbatterien
    • Zusatzbatterien (Extrabatterien) können nur im Handgepäck befördert werden
    • Es dürfen pro Person höchstens 5 elektronische Geräte – eine für bei Reisen als zur persönlichen Nutzung angemessen betrachtete Anzahl – an Bord mitgeführt werden
    • Lithium-Metall-Batterien, die zum Verkauf oder für einen Einsatz zu nicht persönlichen Zwecken vorgesehen sind, dürfen an Bord nicht mitgeführt werden
über 2 g Lithium Beförderung im Handgepäck/aufgegebenen Gepäck – beides untersagt
Lithium-Ionen-Batterie Unter 100 Wh
  • Mit einer Lithium-Metall-Batterie ausgestattetes elektronisches Gerät und angemessene Anzahl an Zusatzbatterien
    • Zusatzbatterien (Extrabatterien) können nur im Handgepäck befördert werden
    • Es dürfen pro Person höchstens 5 elektronische Geräte – eine für bei Reisen als zur persönlichen Nutzung angemessen betrachtete Anzahl – an Bord mitgeführt werden
    • Lithium-Ionen-Batterien, die zum Verkauf oder für einen Einsatz zu nicht persönlichen Zwecken vorgesehen sind, dürfen an Bord nicht mitgeführt werden
über 100 Wh –
Unter 160 Wh
(für die Beförderung
muss eine Genehmigung der Airline eingeholt werden)
  • 1 elektronisches Gerät mit einer Lithium-Metall-Batterie und höchstens zwei Zusatzbatterien
    • Zusatzbatterien (Extrabatterien) können nur im Handgepäck befördert werden
über 160 Wh Beförderung im Handgepäck/aufgegebenen Gepäck – beides untersagt
Art der Batterie Batteriekapazität Zulässige Höchstlademenge