Lithium-Metall-Batterie |
Unter 2 g Lithium |
- Mit einer Lithium-Metall-Batterie ausgestattetes elektronisches Gerät und angemessene Anzahl an Zusatzbatterien
- Zusatzbatterien (Extrabatterien) können nur im Handgepäck befördert werden
- Es dürfen pro Person höchstens 5 elektronische Geräte – eine für bei Reisen als zur persönlichen Nutzung angemessen betrachtete Anzahl – an Bord mitgeführt werden
- Lithium-Metall-Batterien, die zum Verkauf oder für einen Einsatz zu nicht persönlichen Zwecken vorgesehen sind, dürfen an Bord nicht mitgeführt werden
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über 2 g Lithium |
Beförderung im Handgepäck/aufgegebenen Gepäck – beides untersagt |
Lithium-Ionen-Batterie |
Unter 100 Wh |
- Mit einer Lithium-Metall-Batterie ausgestattetes elektronisches Gerät und angemessene Anzahl an Zusatzbatterien
- Zusatzbatterien (Extrabatterien) können nur im Handgepäck befördert werden
- Es dürfen pro Person höchstens 5 elektronische Geräte – eine für bei Reisen als zur persönlichen Nutzung angemessen betrachtete Anzahl – an Bord mitgeführt werden
- Lithium-Ionen-Batterien, die zum Verkauf oder für einen Einsatz zu nicht persönlichen Zwecken vorgesehen sind, dürfen an Bord nicht mitgeführt werden
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über 100 Wh –
Unter 160 Wh
(für die Beförderung muss eine Genehmigung der Airline eingeholt werden) |
- 1 elektronisches Gerät mit einer Lithium-Metall-Batterie und höchstens zwei Zusatzbatterien
- Zusatzbatterien (Extrabatterien) können nur im Handgepäck befördert werden
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über 160 Wh |
Beförderung im Handgepäck/aufgegebenen Gepäck – beides untersagt |
Art der Batterie |
Batteriekapazität |
Zulässige Höchstlademenge |