Unbegleiteter Minderjähriger│ASIANA AIRLINES
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Unbegleitet reisende Minderjährige/Jugendliche

Unbegleitete Minderjährige (UM)

Berechtigung
  • Internationale Flüge: Für Kinder zwischen 5 und 12 Jahren
  • Inlandsflüge: Für Kinder zwischen 5 und 13 Jahren

* Die Buchung von Flügen für Kinder/Kleinkinder auf unserer Website/mobile App ist nur möglich, wenn das Flugticket zusammen mit einem Elternteil oder einem Erwachsenen im Alter von 18 Jahren oder älter gekauft wird. Wenn ein Kind allein ein Ticket kaufen möchte, muss die Buchung über unser Reservierungszentrum erfolgen.

Leitfaden
  • Am Abflugort: Das zuständige Personal wird das Kind vom Check-in-Schalter bis zum Boarding des Flugzeugs begleiten.
  • Im Flugzeug: Die Flugbegleiter kümmern sich um das Kind und sorgen für eine sichere Reise.
  • Am Ankunftsort: Das zuständige Personal wird das Kind bis zum Treffen mit dem Erziehungsberechtigten am Flughafen begleiten.
    ※ Aufgrund der Umstände an den internationalen Flughäfen kann es sein, dass kein koreanisch sprechendes Personal zur Verfügung steht.
Hinweise
  • Das Kind muss bei Abflug und Ankunft am Flughafen von einem Erziehungsberechtigten begleitet werden.
  • Wenn Sie diesen Service nicht im Voraus, sondern am Abflugtag am Flughafen beantragen, ist die Reise möglicherweise nicht möglich, wenn die erforderlichen Unterlagen unvollständig sind.
  • Zusätzliche Dokumente können erforderlich sein (UM Reiseantrag, Erziehungsberechtigtenvereinbarung usw.).
  • Der Service steht nur für Flugteilstrecken zur Verfügung, die direkt von Asiana Airlines durchgeführt werden und sind unter Umständen nicht verfügbar, wenn für das Kind ein Anschlussflug mit einer anderen Airline gebucht wurde. (Auf Codeshare-Flügen nicht verfügbar)
  • Im Hinblick auf die Sicherheit des Kindes wird dieser Service nur angeboten, wenn die Transferzeit unter 6 Stunden liegt.
  • Sie müssen auch einen Antrag stellen, wenn die Boardingklasse von der Klasse der (erwachsenen) Begleitperson abweicht.
Gebühren
  • Inlandsflüge: 100% des Erwachsenentarifs
  • Internationale Flüge: Erwachsenentarif + USD 150 pro Service-Segment oder USD 15.000 Meilengebühr

Anfrage zur Dienstleistung und nationale Vorschriften

  • 01
    Anfordern des UM/YPTA-Service
    • Bitte fordern Sie den Service bis zu 24 Stunden vor Abflug über das Asiana Reservierungscenter an und erhalten Sie eine Bestätigung.
    • Geben Sie bei Ihrem Antrag bitte Kontaktdaten (Adresse, Telefonnummer) und ein detailliertes Profil des Erziehungsberechtigten an, der das Kind am Abflug-Flughafen abliefert und am Zielflughafen abholt.
  • 02
    UM/YPTA-Beantragung
  • 03

    Geben Sie den Antrag am Abflug-Flughafen (Check-in-Schalter) ab

  • 04

    Antrag erfolgreich eingereicht

  • 05

    Am Zielflughafen erhalten Sie Unterstützung vom Flughafenpersonal (Abholbereich für Passagiere)

Kontakt
  • Asiana Airlines Reservierungszentrale: +82-2-2669-8000 (02-2669-8000)
  • Bei Reisen auf die Philippinen müssen Minderjährige unter 15 Jahren, die nicht von mindestens einem Elternteil begleitet werden die Unterlagen und Gebühren mit sich führen, die laut WEG (Waiver of Exclusion Ground) für die philippinischen Behörden erforderlich sind.
  • Wir weisen Sie darauf hin, dass das Kind unter Umständen nicht einreisen darf, wenn diese Vorschriften nicht eingehalten werden.
Erforderliche Dokumente

Pass

Hin- und Rückflugticket

Kopie des Passes des Kindes und des Erziehungsberechtigten

Notariell beglaubigte Einverständniserklärung der Eltern in englischer Sprache

Englische Kopie der Einwohnerregistrierungskarte

WEG-Antrag und Gebühren

(füllen Sie den Antrag bei der Einreise in das Land aus)

Hinweise
  • Bei Reise in Begleitung des Vaters: Es sind keine zusätzlichen Dokumente erforderlich, wenn ein minderjähriges Kind unter 15 Jahren in Begleitung seines Vaters reist, der den selben Nachnamen trägt.
  • Bei Reise in Begleitung der Mutter: Wenn ein minderjähriges Kind unter 15 Jahren nur in Begleitung der Mutter und ohne den Vater reist, müssen Unterlagen mitgeführt werden, die belegen, dass die beiden verwandt sind.
    (Kann durch eine englische Kopie der Einwohnerregistrierungskarte ersetzt werden, auf der die Verwandtschaftsbeziehung zwischen Kind und Mutter verzeichnet ist, oder durch eine notariell beglaubigte Kopie des Zertifikats der Verwandtschaftsbeziehungen)
  • Falls das Kind über eines der folgenden Visa verfügt, ist das WEG nicht erforderlich und das Kind darf mit dem gültigen Visum allein einreisen.
    • Einreisevisa
      Quota-Einwanderungsvisum / 13(a) Nichteinwanderungsvisum / 13(e) Visum für zurückkehrende Einwohner / TRV (Temporary Resident Visa, Visum für Personen mit vorübergehendem Wohnsitz im Land)
    • Sondervisa für Einwohner
      Sondervisum für Investoren (Special Investor's Resident Visa, SIRV) / Sondervisum für Schaffung von Arbeitsplätzen (Special Visa for Employment Generation, SVEG) / Sondervisum für Einwohner im Ruhestand (Special Resident Retiree's Visa, SRRV)
    • Sondervisum für Nicht-Einwanderer
      47(a)(2) Sondervisum für Nicht-Einwanderer (PEZA)
    • Arbeitsvisum
      9(g) oder Visum für im Vorfeld arrangierte Arbeitsstelle / 9(d) oder Treaty Traders Visum 47(a)(2) Sondervisum für Nicht-Einwanderer (PEZA)
  • Für weitere Informationen besuchen Sie bitte die Website der philippinischen Botschaft in Korea oder die Website der philippinischen Einwanderungsbehörde.
    Konsulatdienstleistungen der philippinischen Botschaft in Korea Website der philippinischen Einwanderungsbehörde Einverständniserklärung für Minderjährige unter 15 Jahren, die nicht von einem Elternteil begleitet werden
  • Wenn ein Minderjähriger unter 18 Jahren beabsichtigt, alleine (oder mit einer Begleitperson, die nicht ein Elternteil ist) nach Saipan zu reisen, muss er im Vorfeld von seinen Eltern eine englischsprachige Einverständniserklärung, die notariell zu beglaubigen ist, ausfüllen lassen.
  • Die Einverständniserklärung muss notariell beglaubigt sein, bei Vorlage einer nicht notariell beglaubigten Einverständniserklärung kann unter Umständen der Einstieg ins Flugzeug oder die Einreise ins Land verweigert werden.
  • Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die US-Botschaft und das US-Konsulat.
  • Der Service für allein reisende Kinder ist für Kinder unter 14 Jahren verpflichtend, wenn diese allein, ohne Eltern oder Erziehungsberechtigte nach Vietnam reisen.
  • Minderjährige mit mongolischer Staatsangehörigkeit unter 18 Jahren können bei der Ausreise aus der Mongolei keinen Service für unbegleitete Minderjährige oder YPTA-Service beantragen.
    (Minderjährige unter 18 Jahren, die keine mongolische Staatsbürgerschaft haben, können den Service für unbegleitete Minderjährige oder YPTA-Service beantragen.)
  • Wenn Minderjährige mit mongolischer Staatsangehörigkeit unter 18 Jahren mit einem anderen Erziehungsberechtigten als ihren Eltern aus der Mongolei ausreisen, müssen sie eine notariell beglaubigte Einwilligung (Vollmacht) der Eltern mit sich führen. (Mongolisch oder Englisch)
    Bitte beachten Sie, dass die elterliche Einwilligung (Vollmacht) obligatorisch ist und Sie möglicherweise nicht ausreisen dürfen, wenn die elterliche Einwilligung (Vollmacht) nicht notariell beglaubigt ist.